1.1 Qualitätspolitik und -ziele

Die Leitung des Krankenhauses legt die Qualitätspolitik für das Krankenhaus fest. Dazu soll eine von der Leitung und den Mitarbeitern getragene Aussage des Krankenhausträgers zu seinen Zielsetzungen entwickelt, bekannt gegeben und formell verabschiedet werden.

Die Aussage soll einbeziehen:

  • die vorrangigen Absichten für den Betrieb des Krankenhauses
  • den Anspruch an das eigene Leistungsniveau
  • den Umfang des Leistungsangebotes
  • die Erwartungen und Bedürfnisse der kommunalen Organisationen des Versorgungsgebietes
  • das Verhältnis zu anderen Leistungserbringern
  • Aspekte des Umweltschutzes
  • das Selbstverständnis der Klinik, das Ansehen und ihren Ruf in der Öffentlichkeit
  • die Vorgehensweisen und Richtungen, die bei der Verfolgung der Ziele eingeschlagen werden sollen
  • die Rolle der Abteilungsleiter und Mitarbeiter im Prozess der Verwirklichung der Qualitätspolitik
  • Die Erklärung soll allen Mitarbeitern, den einweisenden Ärzten, den Kostenträgern und der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt gemacht, erläutert und vermittelt werden.
  • Die Leitung soll darlegen, wie die Qualitätspolitik aufrecht erhalten wird.

Die Leitung des Krankenhauses akzeptiert als Teil der Qualitätspolitik die Qualitätsanforderungen, die sich aus allgemein anerkannten Dokumenten wie Gesetzen, Verordnungen, Empfehlungen oder Leitlinien ergeben. Auf anerkannte Grundsätze für die ärztliche Behandlung und Versorgung der Patienten im Krankenhaus soll Bezug genommen werden.

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Diskussion

Hallie, 20.11.2011 00:11

A rloling stone is worth two in the bush, thanks to this article.

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 19.05.2010 13:25 von Dr. Ulrich Paschen
 

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