Inhaltsverzeichnis
1.2.08 Diagnose-Aufklärung
In einer Verfahrensanweisung soll geregelt werden, wie Patienten und ihre Angehörigen über ihre Erkrankung, den Umgang mit der Erkrankung und die allgemeinen Behandlungsaussichten informiert werden.
Anlagen
Keine Anlagen
Diskussion