Inhaltsverzeichnis
1.2.13 Umgang mit dem Nachlass
Ziel und Zweck
Sicherung des Nachlasses eines verstorbenen Patienten. Entlastung des Pflegepersonals. Aufbewahrung bis zu Abholung. Vollständige Übergabe an die berechtigten Personen
Anwendung
Gilt für den gesamten Pflegebereich. Regelung für Stationen und die Institute für Pathologie und Rechtsmedizin
Beschreibung des Ablaufes
Bei jedem Sterbefall ist sofort der gesamte am Bett vorhandene Nachlaß durch das diensthabende Pflegepersonal im „Nachlaßverzeichnis“ festzuhalten. Hierzu führen die Stationen ein Vordruckbuch, das durch das Büro für standesamtliche Angelegenheiten> zur Verfügung gestellt wird.
Zur Regelung wird eine Verfahrensanweisung 1.2.13 erstellt
Anlagen
Keine Anlagen
Diskussion