1.2.13 Umgang mit dem Nachlass

Ziel und Zweck

Sicherung des Nachlasses eines verstorbenen Patienten. Entlastung des Pflegepersonals. Aufbewahrung bis zu Abholung. Vollständige Übergabe an die berechtigten Personen

Anwendung

Gilt für den gesamten Pflegebereich. Regelung für Stationen und die Institute für Pathologie und Rechtsmedizin

Beschreibung des Ablaufes

Bei jedem Sterbefall ist sofort der gesamte am Bett vorhandene Nachlaß durch das diensthabende Pflegepersonal im „Nachlaßverzeichnis“ festzuhalten. Hierzu führen die Stationen ein Vordruckbuch, das durch das Büro für standesamtliche Angelegenheiten> zur Verfügung gestellt wird.

Zur Regelung wird eine Verfahrensanweisung 1.2.13 erstellt

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.08.2009 11:40 von Dr. Ulrich Paschen
 

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