Inhaltsverzeichnis

1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation

Beschränkungen bei Besuchs-, Postempfang, Telefonbenutzung müssen therapeutisch begründet sein und sollen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben. Bei Patient und Angehörigen muss um Verständnis für diese Maßnahmen geworben werden. Den Angehörigen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich über das Befinden des Patienten zu informieren.

Anlagen

Keine Anlagen

  • Bookmark auf
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf del.icio.us
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Digg
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Furl
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Ask
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf blogmarks
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Google
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Netscape
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf StumbleUpon
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Technorati
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Live Bookmarks
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Yahoo! Myweb
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Favorites
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Facebook
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Twitter
  • Bookmark "1.2.17 Erhalt der Außenkommunikation" auf Mister Wong

Diskussion

Geben Sie Ihren Kommentar ein
 
Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.08.2009 12:04 von Dr. Ulrich Paschen
 

Copyright © 2009 by Institut für Qualität-Systeme in Medizin und Wissenschaft GmbH