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1.2.25 Umgang mit Sterbenden und Gestorbenen

Das Vorgehen bei Sterbefällen im Krankenhaus muss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, der hohen emotionalen Belastung der Angehörigen und Mitarbeiter des Krankenhauses und unter Kenntnis der religiösen Vorstellungen des Patienten geregelt werden.

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.08.2009 13:43 von Dr. Ulrich Paschen
 

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