1.2.27 Krankenhausseelsorge

Ziel und Zweck

Krankenhausseelsorge versucht, den Patientinnen und Patienten Halt, Stütze und Trost zu vermitteln. Sie möchte helfen, mit Krankheit und Belastungen zu leben und Hoffnungslosigkeit zu überwinden.

Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger dienen Menschen aller Glaubensrichtungen. Sie machen keinen Versuch zu missionieren. Sie versuchen, sich in Menschen aus unterschiedlichen Kontexten einzufühlen und sie zu verstehen. Dies bedeutet vor Allem Zuhören auf den Schmerz, das Leiden, aber auch auf die Freuden des Lebens.

Anwendungsbereich

Gilt für das gesamte KRANKENHAUS

Beschreibung des Ablaufes

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen den Patientinnen und Patienten des KRANKENHAUSES, ihren Angehörigen und ebenso den Mitarbeitenden des KRANKENHAUSES zum Gespräch zur Verfügung.

Kontaktaufnahme

Allgemeine Information Die Krankenhausseelsorge macht ihr Angebot bekannt durch Aushang auf den Stationen und in den Dienstzimmern sowie durch die Patientenbroschüre und Patienteninformationsblätter, soweit die Stationen solche verteilen.

Konkrete Anforderung Die Krankenhausseelsorge kann gerufen werden von Patientinnen und Patienten, Angehörigen, dem Pflegepersonal und Ärztinnen und Ärzten.

Werktags ist die Krankenhausseelsorge über Anrufbeantworter erreichbar. Die Privatnummern der Seelsorgerinnen sind dem ärztlichen und dem Pflegepersonal bekannt für dringende Fälle nachts und am Wochenende.

Angebot an Kirchenmitglieder Bei der Aufnahme werden die Patientinnen nach ihrer Religion bzw. Konfession gefragt. Das KRANKENHAUS übermittelt der Krankenhausseelsorge die Namen derjenigen Patientinnen und Patienten, die Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sind. Diese Patientinnen und Patienten erhalten einen Begrüßungsbrief von der Krankenhausseelsorge.

Schweigepflicht

Haupt- und ehrenamtliche Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger stehen unter Schweigepflicht.

Angebote

Gespräche Die Themen und die Dauer des Gespräches bzw. der Zuwendung werden von den Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen bestimmt.

Religiöse Handlungen Die Seelsorgerinnen und Seelsorger bieten folgende Rituale an, die auf Wunsch der Patientinnen und Patienten bzw. der Angehörigen durchgeführt werden: Segnungen, Gebete, Krankensalbungen, Abendmahl, Kommunion, Taufe, kirchliche Trauungen und Aussegnung der Gestorbenen. Für Rituale anderer Konfessionen und Religionsgemeinschaften wird der Kontakt zu der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Konfession hergestellt, soweit sie im Einzugsbereich des KRANKENHAUSESvertreten ist.

Gottesdienst, Andacht Andachten im Raum der Stille werden einmal im Monat und nach Bedarf angeboten. Sonntagsgottesdienste können Patientinnen und Patienten mit Einverständnis ihrer Ärztinnen und Ärzte in der nahe gelegenen Kirche (Bezeichnung, Anschrift) besuchen.

Veranstaltungen Die Krankenhausseelsorgerinnen und -sorger führen auf den Stationen Veranstaltungen wie z.B. Adventssingen durch. Dabei suchen sie die Abstimmung mit der Stationsleitung.

Vermittlung an andere Religionen/Konfessionen Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten wird der Kontakt zu einer anderen Religionsgemeinschaft/ Konfession hergestellt.

Vernetzung

Seelsorgeteam Es findet eine regelmäßige ökumenische Teambesprechungen statt. Die Zuständigkeitsbereiche der Seelsorgerinnen und Seelsorger werden gemeinsam festgelegt. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger vertreten einander gegenseitig unter Beachtung der konfessionellen Wünsche der Patientinnen und Patienten.

Zusammenarbeit mit den Stationen In ihrem Zuständigkeitsbereich suchen und pflegen die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger den Kontakt zu Pflegekräften und Ärztinnen sowie Ärzten.

Gremienarbeit Die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger wirken in den Gremien der Kirche und des Krankenhauses (z.B. Ethik-Kommission und Ethik-Konsil) mit.

Öffentlichkeitsarbeit In Aushängen auf den Stationen weisen die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger auf den Raum der Stille als Ort der Begegnung und Meditation sowie auf die Veranstaltungen hin.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Krankenhausseelsorge Die Krankenhausseelsorge bildet ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, setzt sie ein und begleitet sie durch Supervision. Sie stehen ebenfalls unter Schweigepflicht.

Zuständigkeit, Qualifikation

Die Evangelisch-Lutherische Kirche (Land) und die Römisch-katholische Kirche / (Erzbistum) schaffen und besetzen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stellen für hauptamtliche Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger. Die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger stehen in einem Arbeits- und Dienstverhältnis zu ihren Kirchen.

Qualifikation zur hauptamtlichen Krankenhausseelsorge sind das Theologiestudium und die pastoralpsychologische Weiterbildung.

Die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger teilen Kliniken und Stationen untereinander in Zuständigkeitsbereiche auf; siehe Anlage 1.

Das KRANKENHAUS stellt der Krankenhausseelsorge Räume (Raum der Stille, Büros) und Arbeitsmittel (z.B. Telefonanschluss) zur Verfügung.

Dokumentation

keine

Hinweise und Anmerkungen

Die KrankenhausseelsorgerInnen stehen in einem Arbeits- und Dienstverhältnis ihrer Kirchen.

Mitgeltende Unterlagen

Art. 140 Grundgesetz i.V.m. Art 141 WV

Staatskirchenvertrag für das jeweilige Bundesland, in einigen Ländern Gewohnheitsrecht

Begriffe

nicht belegt

Anlagen

Keine Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.08.2009 13:44 von Dr. Ulrich Paschen
 

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