1.3.01 Personalbedarfsplanung
1 Zweck und Ziel
Nachweis, dass genügend, qualifiziertes Personal vorhanden ist, um den Auftrag des Krankenhauses zu erfüllen
2 Anwendungsbereich
Für jede Abteilung ist ein Personalbedarfsplan zu erstellen
3 Beschreibung
Trotz vielfältiger Ansätze ist es bisher nicht gelungen, einheitliche Bedarfsansätze für die Personalausstattung von Krankenhausabteilungen zu erstellen. Es gab Anhaltszahlen, es gibt Benchmarks, es gibt Hochrechnungen ausgehend von Leistungszahlen. Trotzdem sind die Bedingungen für die Leistungserstellung in den Krankenhäusern einfach zu unterschiedlich, um auf allgemein gültige Zahlen zurückgreifen zu können.
Aufgrund betriebswirtschaftlicher und prozessanalytischer Überlegungen lassen sich jedoch Mindestanforderungen aufstellen.
Solange solche Daten nicht vorliegen, soll zumindest der Ist-Zustand angegeben werden.
Dafür erstellt jede Abteilung einen Strukturplan wie in der Anlage 1 vorgegeben. Der Strukturplan soll im Abschnitt 7.1 des QM-Handbuches abgelegt werden.
4 Dokumentation
Strukturplan, von Geschäftsführung und Abteilungsleitung mit Datum freigegeben
5 Zuständigkeiten
Personalabteilung: Stellenplan
Abteilungsleiter: Einteilung der Mitarbeiter in Funktionen
Geschäftsleitung: Kenntnisnahme und Freigabe
6 Hinweise und Anmerkungen
7 Mitgeltende Unterlagen
7.1 Literatur, Vorschriften
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel:
Richtgrößen zur Planung des ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern
Herausgeber: Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8}} – 12
Verantwortlich: Dr. Uta Kunze, Dr. Elisabeth Breindl
Stand: Februar 2008
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