1.3.02 Personaleinsatzplanung

1 Zweck und Ziel

Bereitstellung von ausreichend, qualifiziertem Personal während der Regelarbeitszeit und außerhalb der Regelarbeitszeit. Planungssicherheit für die Mitarbeiter. Lohnabrechnung.
Der Arbeitseinsatz muss im Voraus geplant erfolgen. Diese Forderung muss im Interesse der Mitarbeiter umgesetzt werden, um die nachteiligen Folgen des Schichtdienstes zu mildern. Dafür kann es sinnvoll sein, Arbeitsintensitätsprofile anzulegen. Damit kann der Arbeitseinsatz dem tatsächlichen Bedarf besser angepaßt werden, als das in einer Schichteinteilung möglich ist. Ersatz für Urlaub, Krankheit und Weiterbildung muss eingeplant und nach Möglichkeit auch über die Abteilungsgrenzen hinweg ausgeglichen werden können.

Dienstpläne dienen auch dem Arbeitszeitnachweis.

In allen Funktionen muss der Facharztstandard gewährleistet sein.

2 Anwendungsbereich

Dienstplanerstellung der Abteilung
Dafür muss der Zeitbereich festgelegt werden, für den die Leistung der Abteilung in welchem Ausmaß bereitgehalten werden soll.

3 Beschreibung

3.1 Arbeitszeiten

Für jede Abteilung werden die Regelarbeitszeiten festgelegt.
Für jede Abteilung wird festgelegt, welche Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit vorgehalten werden müssen.
(Beispiel)
Mo – Di 7:30 – 16:30
Mi, Do, Fr 7:30 – 16:00
Spätdienst 9:30 – 18:00, anschließend Rufdienst 18:00 – 7:30
Am Wochenende und an Feiertagen Rufdienst von 7:30 – 7:30
Der Dienst soll so besetzt sein, dass im Rufdienst immer mindestens 1 Mitarbeiter, im Spätdienst 2 Mitarbeiter und im Tagesdienst bis zu sieben Mitarbeiter tätig sind.
Die Leitung erstellt für den Spät- und Rufdienst einen Vorplan auf dem Formblatt

3.2 Rufdienst

Der Rufdienstplan wird bis zum 15. des Vormonats für den Folgemonat erstellt und am Informationsbrett ausgehängt werden soll.
Der Dienstplan wird auf dem Abrechnungsbogen
„Dienstplan“ (vierfach)
erstellt und von der Leitung bestätigt und an die Pflegedienstleitung gegeben.
Die Rufdienste werden auf dem Bogen:
Personal Bereitschafts- und Rufdienst
Vom Mitarbeiter eingetragen und von der Leitung bestätigt. Der Bogen geht an die Personalabteilung.

3.3 Dienstplanänderungen

Geregelt werden muss, wie bei Krankheit und plötzlichem ausfall von Mitarbeitern die anforderungen eingehalten werden. 3.4 Gesamtzeitbedarf Diese Rechnung kann in die Berechnung des Gesamtpersonalbedarfes eingehen.
Zum Beispiel:
Die Abteilung arbeitet arbeitstäglich 10,5 h:
Wochentage: 52 x 5 = 260 Wochentage – 11 Feiertage = 249 Wochentage 249 x 10 h 30’ = 2614,5 h x 2 Personen = 5229
Rufdienst:
Wochentags: 249 x 13,5 = 3361,5
Sa, So, Feiertags: 116 x 24 = 2784
Gesamt-Rufdienst = 6145,5
(ein Jahr hat ca. 8760 h, ca. 52 Sa und So, ca. 12 Feier- und Brauchtumstage und 249 Arbeitstage)

4 Dokumentation

Dienstplan
Bereitschaftsdienstplan
Rufdienstplan
Stundenabrechnung
Angelegt wird ein Ordner mit drei Untergliederungen. Der Ordner reicht für ein Jahr. Rückenschild: Dienstpläne, Jahreszahl

5 Zuständigkeiten

Rufdienstplanung: Leitung
Abrechnung Rufdienst: Mitarbeiter, Bestätigung Leitung

6 Hinweise und Anmerkungen

7 Mitgeltende Unterlagen

7.1 Literatur, Vorschriften

7.2 Begriffe

Anlagen

Rufdienst
Bereitschafts-/Rufbereitschaftsdienst Abrechnung
Dienstplan

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