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1.3.09 Beurteilungen

Die Leitung überzeugt sich periodisch davon, dass die Mitarbeiter weiterhin die Anforderungen erfüllen, die bei der Auswahl für eine Funktion gestellt wurden. Dafür ist ein Beurteilungsverfahren einzuführen, das nicht mit anderen Zielsetzungen wie Beförderung, Gehaltserhöhung oder Ähnlichem verknüpft ist. Geregelt werden soll das Vorgehen, wenn ein Mitarbeiter den an ihn gestellten Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann.

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.08.2009 17:43 von Dr. Ulrich Paschen
 

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