1.3.12 Schulungsbedarf: Ermittlung

Ziel und Zweck

Für qualitätsrelevante Aufgaben müssen die Mitarbeiter ausreichend qualifiziert sein. Die gesetzlichen Bestimmungen und Verträge sollen eingehalten werden. Die auf der Basis einer angemessenen Ausbildung aufgebaute Qualifikation muss vor Übertragung von Aufgaben (nach einer Neueinstellung oder Umsetzung von Mitarbeitern) überprüft und ggf. auf den neuesten Stand gebracht werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualfikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

Keine Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.12.2009 18:12 von Dr. Ulrich Paschen
 

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