1.3.18 Arbeitnehmererfindungen

Ziel und Zweck

Arbeitnehmer erhalten im Krankenhaus nur selten den Auftrag, neue Verfahren zu entwickeln. Trotzdem sind Konflikte bekannt, bei denen es um den Anteil bei Erfindungen und Neuentwicklungen ging. Um Belastungen der Arbeitsverhältnisses zu vermeiden, sollen die Rechte an Arbeitnehmererfindungen geregelt sein.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualfikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.12.2009 18:29 von Dr. Ulrich Paschen
 

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