1.3.29 Personalverträge
Ziel und Zweck
Durch Dienstverträge werden die Rahmenbedingungen über die Beschäftigung zwischen den einzelnen Mitarbeitern des Hospitals und der Geschäftsführung des Hospitals schriftlich festgelegt.
Anwendung
Für jeden Mitarbeiter des Hospitals.
Beschreibung
Inhalt von Dienstverträgen
Der Inhalt der Dienstverträge ist über ein Formblatt festgelegt. Verschiedene Verträge für Auszubildende, Hospitanten, Chefärzte und die anderen Mitarbeiter.
Erstellung von Dienstverträgen
Erstellung durch die Personalabteilung Die Personalabteilung verfasst und der Geschäftsführer unterschreibt Dienstverträge für alle Mitarbeiter mit Ausnahme der unter 3.2.2 und 3.2.3 genannten. Unterschriftsberechtigung: Geschäftsführer, stellvertretender Geschäftsführer, Leitung Personalabteilung. Bei Oberärzten Erstellung durch die Personalabteilung aber mit Unterschrift Geschäftsführer und Vorstand sowie Genehmigung der Einstellung durch das Erzbistum.
Erstellung durch die Geschäftsführung Gestellungsverträge für Ordensschwestern sowie die Dienstverträge für Chefärzte und Belegärzte werden vom Geschäftsführer erstellt. Unterschriftsberechtigung: Geschäftsführer mit Vorstand und Genehmigung durch das Erzbistum.
Erstellung durch die Schulleitung Ausbildungsverträge für Gesundheits- und Krankenpflegeschüler, Pflegehelfer werden von der Leitung der Krankenpflegeschule erstellt. Unterschriftsberechtigung: Geschäftsführer mit dem Leiter Krankenpflegeschule.
Aufhebung von Dienstverträgen
Dienstverträge können sowohl auf Veranlassung des Mitarbeiters über einen Auflösungsvertrag als auch auf Veranlassung der Geschäftsführung des Hospitals über eine Kündigung gelöst werden. Auflösungsverträge sind formalisiert und werden von der Leitung der Personalabteilung im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter erstellt. Sie werden von der Leitung der Personalabteilung und von der Geschäftsführung unterschrieben. Kündigungen in der Probezeit können ohne Angaben von Gründen vom zuständigen Abteilungsleiter veranlasst werden. Es erfolgt hierzu ein Vorgespräch der Personalabteilung mit der Abteilungsleitung und ein Gespräch der Abteilungsleitung mit dem Mitarbeiter. Das Kündigungsschreiben wird vom Geschäftsführer und der Leitung Personalabteilung unterzeichnet. Kündigungen außerhalb der Probezeit erfolgen durch ein persönliches Schreiben der Geschäftsführung nach Vorgesprächen mit dem Mitarbeiter, dem Abteilungsleiter, dem Geschäftsführer und der Mitarbeitervertretung. Die Personalabteilung ist beratendes und ausführendes, aber entscheidendes Organ.
Dokumentation
Die Dokumentation der Dienstverträge erfolgt in der Personalakte. Chronologische Ablage in zeitlicher Reihenfolge.
Ressourcen
2 Mitarbeiter Personalabteilung : durchschnittlich 5 Tage Geschäftsführung: Zeitbedarf ? Mitarbeiter MAV: Zeitbedarf ? Mitarbeiter EDV- Abteilung: Zeitbedarf? 4 Büroarbeitsplätze mit EDV- Ausrüstung anteilig 6 Schränke zur Aufbewahrung der Akten
Zuständigkeit, Qualifikation
Geschäftsführer: Zeichnungsberechtigung Personalabteilung. Kenntnisse im Arbeitsrecht Beratender Rechtsanwalt
Hinweise und Anmerkungen
Mitgeltende Unterlagen
Literatur
AVR § 7
Begriffe
Anlagen
- Bewerbungsbogen
- Dienstvertrag: Muster
- Formblatt Einstellungsuntersuchung
- Einstellungsinformation für Personalvertretung
- Auflösungsvertrag
- Kündigungsschreiben in der Probezeit
- Einverständniserklärung zur Durchführung einer Hepatitis- Serologie
Diskussion