2.1 Planung des Behandlungsangebotes

Die Leitung soll das Leistungsangebot des Krankenhauses hinsichtlich therapeutischer, diagnostischer und pflegerischer Behandlungen planen. Der Umfang des Leistungsangebotes, der übliche Ablauf und wie Leistungen ausgelöst und beendet werden, soll dargelegt werden. Immer muss sicher sein, dass alle notwendigen Mittel, Einrichtungen, technischen und personellen Unterstützungen zu dem Zeitpunkt verfügbar sind, zu dem die Behandlung angeboten wird. Das Behandlungsangebot soll patientenorientiert strukturiert werden. Eine Zusammenarbeit mit einweisenden Ärzten und Einrichtungen der Anschlussversorgung ist anzustreben. Das Krankenhaus soll für alle Abteilungen klären, ob für deren Leistungen überhaupt Bedarf besteht. Das entspricht einer Marktanalyse. Die Methoden der Epidemiologie sind gut geeignet, um aussagekräftige Daten über die allgemeine Versorgungsstruktur und Epidemiologie im eigenen Versorgungsgebiet zu sammeln, einschließlich Altersstruktur, Geschlechtsverteilung und Morbiditätsspektrum. Demographische, sozioökonomische Daten und Datenquellen zum Gesundheitszustand der Bevölkerung sollen die Planung unterstützen. Die Erkenntnisse dienen der Anpassung des eigenen Versorgungsangebotes an die tatsächlichen Bedürfnisse, der rechtzeitigen Wahrnehmung von Versorgungstrends und der Abstimmung mit anderen Versorgungsträgern. Bei der Planung des Angebotes sollen die Erwartungen (ausgesprochen, stillschweigend vorausgesetzt, bewusst oder unbewusst) der Patienten, der Kostenträger und der Gesellschaft an die Leistung und ihre Erbringung hinsichtlich Anspruchsklasse, Präferenzen, ergänzender Dienstleistungen und gesetzlicher Anforderungen berücksichtigt werden. Das Leistungsangebot soll den Anspruchsberechtigten, den einweisenden Ärzten und den Kostenträgern in angemessener Weise bekannt und verständlich gemacht werden.

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 05.01.2010 22:46 von Dr. Ulrich Paschen
 

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