2.2.02 Befundung bei der Aufnahme

Ziel und Zweck

Ziel der Befunderhebung muss es sein, so schnell wie möglich eine Entscheidung mit hoher Zuverlässigkeit darüber zu treffen, ob der Patient einer stationären Behandlung bedarf oder nicht.

Bei der Befragung und der körperlichen Untersuchung soll problemorientiert vorgegangen werden. Befragung und Untersuchung zielen zunächst auf die Diagnosestellung, dienen aber auch frühzeitig der Ermittlung weiterer Problemstellungen.

Eine Trennung in ärztliche Aufnahme, pflegerische Aufnahme und Anamnese durch den Sozialdienst muss vermieden werden. Die Daten sollen zusammengeführt und als Problemliste mit einem Ranking versehen werden. Besondere Präferenzen und Bedürfnisse - auch solche, die dem Patienten nicht bewußt sind - sollen entdeckt und dokumentiert werden.

Der Schutz der Persönlichkeitssphäre ist zu gewährleisten.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

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Keine Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.12.2009 19:29 von Dr. Ulrich Paschen
 

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