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2.2.05 Vorstationäre Behandlung
Ziel und Zweck
Der stationären Aufnahme geht häufig ein Arzt-Patient-Kontakt voraus, der einer Abklärung der Indikation und eventuellen Terminabsprache dient. Der Kontakt kann im Rahmen einer kassenärztlichen Ermächtigung, einer Poliklinik, einer vorstationären Behandlung oder in einer (unbezahlten) Sprechstunde erfolgen. Der Ablauf ist zu regeln.
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