2.3 Behandlungsablauf

Die regelmäßig angebotenen Leistungen in Therapie, Diagnostik, Pflege usw. sollen hinsichtlich ihrer Zielsetzung, Ausführung, Anforderungen an die Dokumentation und (Selbst-)Prüfung auf wesentliche Merkmale übersichtlich dargestellt werden. Man kann einzelne Leistungen für sich beschreiben. Meistens werden jedoch mehrere Leistungen miteinander zu Behandlungsabläufen verbunden, aus denen dann komplette Behandlungsmuster konfiguriert werden.

Auf risikoreiche, instabile oder kostenintensive Prozesse, umstrittene Verfahren, solche mit großer Variation oder mit hohem Kooperationsgrad muss bei der Darstellung besondere Sorgfalt verwandt werden.

Die Darstellung soll mindestens enthalten:

  • eine detaillierte und vollständige Beschreibung („Pflichtenheft”) der Erwartungen des Patienten an die Leistung
  • Angaben zu den Qualitätsmerkmalen der Leistung und – soweit vorhanden – quantitative Merkmalswerte
  • Verweis auf Evaluationsunterlagen, wenn das Ergebnis eines Verfahrens nicht durch nachfolgende Überwachung oder Messung direkt abgelesen werden kann
  • Angaben zu den Zuständigkeiten und den Anforderungen an Fähigkeit und Qualifikation des ausführenden Personals
  • Angaben, welche Mittel (Gerät, Stoffe, Raum u.ä.) für die Leistungserbringung benötigt werden
  • Kriterien, die eine bestimmte Behandlung für einen bestimmten Patienten als besonders geeignet erscheinen lassen (Indikation, Behandlungsziele aus der Sicht des Patienten)
  • Darstellung des üblichen Verfahrensablaufes im Flussdiagramm. Für die Konfiguration von Einzelverfahren zu einem Behandlungsmuster hat sich die Darstellung des gesamten Ablaufes von der Aufnahme bis zur Entlassung des Patienten bewährt
  • Darstellung der Verbindungen zu anderen Prozessen
  • Darstellung des Informationsflusses zu und von den am Behandlungsverfahren beteiligten Personen (Funktionen)
  • Angaben zur Dokumentation der Leistungserbringung und zum Zeitbedarf der Maßnahmenabschnitte
  • Angaben, wie die Einhaltung der Prozesseigenschaften geprüft werden soll, insbesondere, ob das therapeutische Ziel erreicht wurde (Behandlungsziele aus der Sicht des Arztes und aus der Vereinbarung mit dem Patienten anlässlich des Aufklärungsgespräches).

In der Konfiguration sind alle Beiträge zur Realisierung des Gesamtzieles aufzuführen. Neben den medizinischen (ärztlich-pflegerischen) zählen dazu Beiträge der Technik und Administration, der Verpflegung und der Unterbringung.

Die Konfiguration eines Behandlungsverfahrens soll formell von der Leitung freigegeben und regelmäßig überprüft werden. Dabei sollen die grundsätzliche Verfahrensart, die Festlegungen für den konkreten Ausführungsablauf, die Qualitätslenkung und die Prüfmethoden von allen Beteiligten noch einmal daraufhin diskutiert werden, ob die Ziele, die man sich für das Verfahren gesetzt hat, tatsächlich erreicht werden können. Problembereiche, Unzulänglichkeiten sollen aufgezeigt und Aktionen mit Zeitplänen für eine Anpassung festgelegt werden.

Über die Konfiguration sind Aufzeichnungen anzufertigen. Die freigegebene Behandlungsanweisung wird als Qualitätsdokument bei der QM-Gruppe im Master File verwaltet. Sie ist als Arbeitsanweisung allen davon betroffenen Mitarbeitern zugänglich zu machen.

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 05.01.2010 22:55 von Dr. Ulrich Paschen
 

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