2.4.01 Verantwortung für die Behandlung

Ziel und Zweck

In einer Verfahrensanweisung soll die Verantwortlichkeit für die Behandlung im Einzelfall geklärt werden. Für jeden Patienten sollte immer eine Person als Ansprechpartner benannt sein, über die die gesamte Behandlung integriert wird. Dabei sind Probleme zu lösen, wie unterschiedliche fachliche und Entscheidungskompetenz, Übergang aus der Verantwortung eines Arztes in die eines anderen und Vertretung. Haftungsrechtliche Fragen müssen berücksichtigt werden. Eine Krankenhausbehandlung soll immer von einem Arzt, der für den Patienten in angemessener Zeit erreichbar ist, koordiniert werden. Der koordinierende Arzt muss nicht der „behandelnde“ Arzt sein. Kriterien für den Abbruch oder die Überprüfung einer Behandlung müssen angegeben werden. Fragen der Verantwortung für Behandlungen, die gemeinsam von mehreren Abteilungen getragen werden, sollen untersucht werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 05.01.2010 23:26 von Dr. Ulrich Paschen
 

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