Inhaltsverzeichnis
2.4.04 Schmerztherapie
Ziel und Zweck
Ein krankenhausweites schmerztherapeutisches Konzept soll erarbeitet werden. Die Zuständigkeiten sind geregelt sein. Das Konzept folgt einer Leitlinie. Bevorzugt wird ein interdisziplinärer Schmerzdienst
Diskussion