Inhaltsverzeichnis
2.5.05 Nachuntersuchung
Ziel und Zweck
In den Behandlungsplänen sind die Anforderungen an Nachuntersuchungen zu formulieren. Die Bedingungen für die Nachuntersuchung (wer untersucht, welche zeitlichen Abstände, was wird erhoben, was an wen berichtet, wer wertet aus, wer übernimmt die Kosten) müssen geklärt werden.
Diskussion