2.5.05 Nachuntersuchung

Ziel und Zweck

In den Behandlungsplänen sind die Anforderungen an Nachuntersuchungen zu formulieren. Die Bedingungen für die Nachuntersuchung (wer untersucht, welche zeitlichen Abstände, was wird erhoben, was an wen berichtet, wer wertet aus, wer übernimmt die Kosten) müssen geklärt werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 06.01.2010 09:01 von Dr. Ulrich Paschen
 

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