Inhaltsverzeichnis
3.1.01 Organisationsstatut
Ziel und Zweck
Das Krankenhaus gibt sich ein Organisationsstatut mit Satzung, Angaben zur Vertretung des Krankenhauses nach außen gegenüber Behörden, Vertragspartnern usw. Zeichnungsberechtigungen, Entscheidungskompetenz der Leitungsgremien. Die Leitung ernennt einen Beauftragten für die Qualität aller medizinischen Leistungen. Die Verantwortung und Befugnisse für die qualitätsrelevanten Tätigkeiten müssen festgelegt werden. Geschäftsverteilungsplan, Geschäftsordnung, Verwaltungsanordnung
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