3.1 Verantwortung der Leitung
Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der Krankenhausleitung müssen festgelegt sein. Dazu gehören:
- Erstellen der Qualitätspolitik
- Identifikation vorrangiger Absichten zur Festlegung von Qualitätszielen, einschließlich Zielen zum Umweltschutz
- Festlegung der Verantwortung und Befugnis von Personal in leitender, ausführender und prüfender Funktion
- Regelung der fachlichen und administrativen Leitung und formale Genehmigung der Aufgaben und Ziele der einzelnen Krankenhausabteilungen
- Sicherung der Zusammenarbeit zwischen Berufsgruppen und Abteilungen
- Sicherstellung der zeitgerechten und kontinuierlichen Erbringung von Krankenhausleistungen
- Zuständigkeiten zum Umweltschutz
- Benennung eines Mitgliedes der Leitung, das die Befugnis hat, das QM-System festzulegen, zu verwirklichen, aufrechtzuerhalten und dessen Leistungsfähigkeit zu beurteilen
- Einrichtung und Umsetzung der Elemente des QM-Systems
- Setzen kurz-, mittel- und langfristiger Qualitätsziele. Daraus Erarbeitung eines Qualitätsentwicklungsplanes und Überprüfung der Verwirklichung
- Einrichtung einer QM-Gruppe mit organisatorischer Unabhängigkeit und umschriebenen Befugnissen
- Beurteilung der Wirksamkeit des QM-Systems in festgelegten Zeitabständen
- Festlegung allgemeiner Ausstattungs- und Verpflegungsstandards (Anspruchsklasse)
- Auswahl, Einsatz, Fortentwicklung von Personal
- Bereitstellung der erforderlichen und angemessenen Mittel, wie Räume, Geräte und Material
- Prüfung der Qualität aller medizinischen Leistungen, die von anderen Leistungserbringern im Auftrag erbracht werden
- Realisierung behördlicher Auflagen
- Sicherstellung der Finanzierung durch Aufstellung eines jährlichen Budgets und einer mittel- bis langfristigen Planung des Anlagekapitals
- Einrichtung eines Verfahrens zur Risikofrüherkennung.
Die finanzielle Grundlage des Krankenhauses muss durch eine solide Planung des jährlichen Budgets, der mittel- bis langfristigen Investitionen und des Ersatzbedarfes geplant werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
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