3.2.04 Beheben von Sicherheitsmängeln
1 Ziel und Zweck
Unterstützung der Direktoren bei der Umsetzung der Sicherheitsauflagen von Aufsichtsinstanzen (z.B. Amt für Arbeitsschutz (AfA), Landesunfallkasse (LUK), Feuerwehr)
2 Anwendung
Alle Bereiche des KRANKENHAUS gültig.
3 Beschreibung
3.1 Mängelbericht
Die Berichte der Aufsichtsinstanzen werden an die Direktoren geschickt. der Direktor Betrieb und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FA) erhalten je eine Kopie der Berichte der Aufsichtsinstanzen von den Direktoren.
3.2 Terminplan
FA erstellt einen Terminplan, der folgende Punkte umfaßt:
| Bereich | Mangel | Umsetzungsfrist | Korrekturmaßnahme | Fachabteilung | Zeitplan |
3.3 Maßnahmenplan
Der Direktor erstellt unter Einbeziehung des Zentralen Dienstes und der Beratung von FA einen Maßnahmen- und Prioritätenplan. Der Direktor stellt den Umsetzungsantrag an den Zentralen Dienst. Der Zentrale Dienst erstellt einen Kosten- und Zeitplan. Der Antrag wird ggf. durch das Direktorium bewilligt.
3.4 Kontrolle
FA erhält eine Rückmeldung über den erteilten Auftrag (z. B. Kopie des Auftragsformulars) vom Direktor.
FA erhält eine Rückmeldung über den Stand der Umsetzung von den Zentralen Diensten (z. B. Auftragsformular mit Erledigungsvermerk).
FA kontrolliert die Einhaltung der Termine und benachrichtigt den Direktor (nachrichtlich Direktor Betrieb) vor Ablauf der Frist (i. d. R. 1 Wo.).
Der Direktor gibt ggf. eine Rückmeldung an die Aufsichtsinstanz.
3.5 Berichtswesen
Anhand der Terminliste erstellt FA halbjährlich einen Sicherheitsbericht für das Direktorium.
4 Zuständigkeit, Qualifikation
| Zuständigkeit | Aufgabe |
| Direktoren | Kopie der Mängelberichte an DB und FA schicken |
| Entscheidung fällen über Maßnahmen- und Prioritätenplan | |
| Antrag stellen an den Zentralen Dienst, ggf. an den Vorstand, nachrich-tlich an FA | |
| ggf. Rückmeldung an die Aufsichtsinstanz | |
| Zentraler Dienst | Erstellen eines Maßnahmen- und Prioritätenplanes |
| Erstellen eines Kosten- und Zeitplanes | |
| Umsetzung der Maßnahmen | |
| Rückmeldung an FA | |
| FA | Terminüberwachung |
| Mitwirkung bei der Erstellung des Maßnahmen- und Prioritätenplanes | |
| Beratung bei der Umsetzung | |
| Berichtswesen | |
| Direktorium | Bewilligung des Antrages |
5 Dokumentation
Der Schriftwechsel wird sowohl bei den Direktoren (Sammelordner Arbeitssicherheit) als auch bei FA dokumentiert.
6 Hinweise und Anmerkungen
entfällt
7 Mitgeltende Unterlagen
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitsicherheitsgesetz AsiG) 12.April 1976 BGBl
8 Begriffe
AfA Amt für Arbeitsschutz
D Direktoren, hier: GD Geschäfts-führende Klinik- bzw. Institutsdirektor, AD Abteilungsdirektor, ÄD Ärztlicher Direktor für den Fachbereich Medizin, KD Kaufmännischer Direktor für den Bereich der Verwaltung, DB Direktor Betrieb
FA Fachkräfte für Arbeitssicherheit
LUK Landesunfallkasse
VA Verfahrensanweisung
Anlagen
- Beheben von Sicherheitsmängeln
Diskussion