3.2.14 Infrastruktur der Arbeitsplätze und Gestaltung der Arbeitsumgebung

Ziel und Zweck

Planung von Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitsplätze. Regelung der Zuständigkeit für die Weiterentwicklung eines angenehmen Arbeitsumfeldes.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 30.12.2009 00:23 von Dr. Ulrich Paschen
 

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