3.5.01 Allgemeine Einkaufsbedingungen

Ziel und Zweck

Die Leitung muss in Verfahrensanweisungen festlegen, wie Geräte, Arzneimittel, Medizinprodukte (ärztlicher Bedarf), Lebensmittel, Bürobedarf und Dienstleistungen beschafft, die Lieferanten beurteilt und ausgewählt und wie die Produkte und Dienstleistungen angenommen werden. Für und über den Beschaffungsvorgang müssen aussagefähige Dokumente erstellt werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 06.01.2010 11:20 von Dr. Ulrich Paschen
 

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