3.5.06 Lieferverträge

Ziel und Zweck

Die Lieferverträge müssen die entsprechenden Forderungen der Verfahrensanweisungen des Krankenhauses erfüllen. So weit anwendbar, muss dargelegt werden, wie die genaue Bezeichnung des Produktes oder der Leistung lautet, welcher Typ, welche Sorte oder Anspruchsklasse gewählt wurde, ob Einweisungen des Personals erfolgen, wie die Produkte gelagert, gepflegt und in Stand gehalten werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 06.01.2010 11:25 von Dr. Ulrich Paschen
 

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