Inhaltsverzeichnis
3.5.06 Lieferverträge
Ziel und Zweck
Die Lieferverträge müssen die entsprechenden Forderungen der Verfahrensanweisungen des Krankenhauses erfüllen. So weit anwendbar, muss dargelegt werden, wie die genaue Bezeichnung des Produktes oder der Leistung lautet, welcher Typ, welche Sorte oder Anspruchsklasse gewählt wurde, ob Einweisungen des Personals erfolgen, wie die Produkte gelagert, gepflegt und in Stand gehalten werden.
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