Inhaltsverzeichnis
3.5.15 Verordnung von Arzneimitteln auf Rezept
Ziel und Zweck
Arzneimittel, die nicht von der Krankenhausapotheke beschafft werden, können den Patienten unter bestimmten Bedingungen rezeptiert werden. Die VA legt dar, welche Regeln dabei zu beachten sind.
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