3.7.03 Verfahrensanweisungen

Ziel und Zweck

Anleitung, wie Verfahrensanweisungen für das QS-Handbuch des Krankenhauses abzufassen sind. Erläuterung des grundsätzlichen Aufbaus der Verfahrensanweisungen und der formalen Gestaltung Darstellung von Zuständigkeiten, damit die Kompetenzen und Aufgaben bei der Erstellung, Prüfung und Freigabe von Verfahrensanweisungen sicher erkannt werden können.

Mit Verfahrensanweisungen kommt die Leitung ihren Organisationspflichten nach. Die Leitung setzt dadurch kein neues Recht. VAs berücksichtigen gesetzliche Vorschriften und setzen diese für das Krankenhaus um – sie entbinden aber nicht von der Pflicht, die Gesetze oder Verordnungen einzuhalten. VAs sind insoweit vergleichbar mit den Gebrauchsanweisungen, die zur Bedienung von Geräten anleiten sollen. Man erleichtert sich den Umgang: Verfährt man so wie angewiesen, kann man darauf vertrauen, keinen grob fahrlässigen Fehler zu machen.

Wo dienstrechtliche Konsequenzen zu beachten sind, wird darauf verwiesen. Dienstanweisungen sind vom Dienstherrn in Kraft zu setzen und haben eine andere rechtliche Relevanz.

Anwendung

Verfahrensanweisungen, die in das Qualitätssicherungshandbuch des Krankenhaus aufgenommen werden sollen.

Beschreibung des Ablaufes

Anlagen

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Diskussion

Ulrich Paschen, 29.12.2009 16:53

die aktualiserung ist begonnen worden

Dr. Thomas Groß, 20.01.2010 11:18

Die Prüfung kann bei Dokumenten der Arzneimittelherstellung (Transfusionsmedizin, Gewebegesetz) ein formaler Akt sein. Dann muß die Prüfung wie die Freigabe dokumentiert sein.

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 21.09.2011 17:38 von Dr. Ulrich Paschen
 

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