4.1.04 Patientenakte

Ziel und Zweck

In einer Verfahrensanweisung soll der allgemeine Aufbau einer Patientenakte festgelegt werden. Geklärt werden muss, wer Einträge machen darf, wie Daten dargestellt werden, welche Einzelunterlagen aus Diagnostik und Therapie dazugehören, welche Symbole und Abkürzungen benutzt werden, usw. Für alle Krankenakten des Krankenhauses soll ein einheitliches Ablagesystem gefunden werden. Die Dateneinträge sind so anzulegen, daß eine Erfassung auch in der EDV ermöglicht wird.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 06.01.2010 22:09 von Dr. Ulrich Paschen
 

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