Inhaltsverzeichnis
4.1.04 Patientenakte
Ziel und Zweck
In einer Verfahrensanweisung soll der allgemeine Aufbau einer Patientenakte festgelegt werden. Geklärt werden muss, wer Einträge machen darf, wie Daten dargestellt werden, welche Einzelunterlagen aus Diagnostik und Therapie dazugehören, welche Symbole und Abkürzungen benutzt werden, usw. Für alle Krankenakten des Krankenhauses soll ein einheitliches Ablagesystem gefunden werden. Die Dateneinträge sind so anzulegen, daß eine Erfassung auch in der EDV ermöglicht wird.
Diskussion