Inhaltsverzeichnis
4.1.07 Beteiligung an Registern
Ziel und Zweck
Berichte sollen auch solchen Stellen überlassen werden, die Behandlungsdaten zusammenfassen und daraus Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Sicherheit von Verfahren gewinnen, wie z.B. Krebsregister. Nur so können Erfahrungen über das eigene Krankenhaus hinaus gesammelt werden und zur Verbesserung der Krankenhausleistungen beitragen. Vertraulichkeit und Datenschutz sollen gewährleistet sein. Sammlung und Weitergabe von Daten aus allen relevanten Quellen mit der Zielsetzung, Daten für die Qualitätslenkung und die Beurteilung zu erhalten. Informationsabgabe an Register, Vergleichsstatistiken, Beteiligung an „Externer Qualitätssicherung“.

Diskussion