Inhaltsverzeichnis
4.1.09 Lenkung der Dokumente
Ziel und Zweck
In einer Verfahrensanweisung zum Umgang mit Dokumenten müssen mindestens Aussagen gemacht werden zu:
• Nachweis der Gültigkeit
• Auffindbarkeit
• Aufbewahrungsfristen
• Archivierung und Schutz gegen Verlust und Beeinträchtigung
• Lesbarkeit, Datierung, Revisionsdaten, Identifizierbarkeit
• Genehmigungsstatus
• Lenkung der Genehmigung, Ausgabe, Verteilung, Revision, Einzug der Vorversion
• Freigabe, Verfügbarkeit
• Die Dokumente sollen verstanden werden und annehmbar sein
• Verfahren für die Überarbeitung
• Entfernung veralteter Dokumente
Diskussion