4.1.10 Herausgabe von Krankenakten

Ziel und Zweck

Das Krankenhaus regelt die Herausgabe von Unterlagen, die Auskunft über das Behandlungsgeschehen geben. Wenn die Behandlungsunterlagen an eine andere Stelle gegeben werden müssen, ist es Aufgabe des Krankenhauses, zu dokumentieren, wann es an welche Stelle für welche Zwecke die Unterlagen weitergeleitet hat.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 06.01.2010 22:18 von Dr. Ulrich Paschen
 

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