Inhaltsverzeichnis
4.1.10 Herausgabe von Krankenakten
Ziel und Zweck
Das Krankenhaus regelt die Herausgabe von Unterlagen, die Auskunft über das Behandlungsgeschehen geben. Wenn die Behandlungsunterlagen an eine andere Stelle gegeben werden müssen, ist es Aufgabe des Krankenhauses, zu dokumentieren, wann es an welche Stelle für welche Zwecke die Unterlagen weitergeleitet hat.
Diskussion