4.2.03 Zentrale Anlaufstelle Auskunft

Ziel und Zweck

Das Krankenhaus soll eine zentrale Anlaufstelle einrichten. Dort sollen Anliegen der Anrufer erkannt und an die zuständigen Stellen weitervermittelt werden. Technische Voraussetzungen für eine schnelle Annahme der Anrufe mit Weiterleitung, Call-Center o.Ä. sind zu erfüllen. Wird Personal über Zeitarbeits- oder Gestellungsverträge beschäftigt, so sollen diese Vertragsverhältnisse geregelt und in einer VA dargelegt sein. Abwicklung von Anfragen Für die Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen soll ein Verfahren festgelegt werden. Insbesondere bei telefonischen Anfragen soll der Anrufer nicht von einer Stelle zur nächsten quer durch das Haus „weitergereicht“ werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 30.12.2009 00:09 von Dr. Ulrich Paschen
 

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