4.3 Wissensmanagement
Die Leitung des Krankenhauses legt fest, wie die Fachabteilungen den Nachweis darüber führen, dass sie sich über neue Erkenntnisse zu den von ihnen angewandten Verfahren informieren, wie sie die Information bewerten und welche Schlüsse und Konsequenzen sie daraus gezogen haben. Die Sammlung und Auswertung der Literatur und Berichte soll sich auf alle in der Abteilung durchgeführten Methoden erstrecken. Das Vorgehen versteht sich als Ergänzung der ärztlichen Fortbildung, die sich auf die persönliche Qualifikation bezieht. Die Leitung soll festlegen, welche Medien bei der Informationsbeschaffung eingesetzt werden, welche Datenbanken regelmäßig mit welchen Suchstrategien abgefragt werden und wie die Auswertung erfolgt. Die Leitung soll sicherstellen, dass Veränderungen in den Forderungen der Gesellschaft an einen guten Krankenhausbetrieb (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen) so rechtzeitig bekannt werden, dass eine zeitgerechte Umsetzung erfolgen kann.
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