Inhaltsverzeichnis
5.1.19 Fehlbelegungsprüfung
Ziel und Zweck
Geprüft wird, ob die Indikation zur Krankenhausbehandlung tatsächlich gegeben ist (Fehlbelegungsprüfung). Einführung der G-AEP zur Codierung des Aufnahmegrundes.
Geprüft wird, ob die Indikation zur Krankenhausbehandlung tatsächlich gegeben ist (Fehlbelegungsprüfung). Einführung der G-AEP zur Codierung des Aufnahmegrundes.
Diskussion