Inhaltsverzeichnis
5.1.21 Stationsbegehung durch Apotheker
Ziel und Zweck
Entsprechend gesetzlicher Vorschriften prüft ein Apotheker die Bestände der Arzneimittel auf den Stationen.
Entsprechend gesetzlicher Vorschriften prüft ein Apotheker die Bestände der Arzneimittel auf den Stationen.
Diskussion