Inhaltsverzeichnis
5.2.01 Validierung aus der Literatur
Ziel und Zweck
Für die Validierung von Behandlungsverfahren aus der Literatur müssen Regeln aufgestellt werden. Immer muss nachgewiesen werden, welche Methoden angewandt wurden, um die zutreffende Literatur zu finden (Literaturrecherche); wie die Literatur ausgewertet wurde und aus welchen Gründen welche Schlussfolgerungen gezogen wurden. Geklärt werden muss, ob und wann die Einschätzung des Verfahrens gegebenenfalls überdacht wird. Dafür muss ein Rechercheverfahren mit einer Bewertung der Publikationen festgelegt werden.
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