5.2.01 Validierung aus der Literatur

Ziel und Zweck

Für die Validierung von Behandlungsverfahren aus der Literatur müssen Regeln aufgestellt werden. Immer muss nachgewiesen werden, welche Methoden angewandt wurden, um die zutreffende Literatur zu finden (Literaturrecherche); wie die Literatur ausgewertet wurde und aus welchen Gründen welche Schlussfolgerungen gezogen wurden. Geklärt werden muss, ob und wann die Einschätzung des Verfahrens gegebenenfalls überdacht wird. Dafür muss ein Rechercheverfahren mit einer Bewertung der Publikationen festgelegt werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 25.05.2010 15:35 von Dr. Ulrich Paschen
 

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