Inhaltsverzeichnis
5.2.03 Durchführung klinischer Studien
Ziel und Zweck
Will sich das Krankenhaus an klinischen Studien beteiligen oder selbst solche durchführen, muss eine den geltenden Regeln der klinischen Forschung entsprechende Organisation aufgebaut werden. Eine eigene Forschungsabteilung sollte damit betraut werden. Sie richtet ein eigenes Qualität-System der „Guten Klinischen Praxis (GCP)“ ein.
Diskussion