5.2.03 Durchführung klinischer Studien

Ziel und Zweck

Will sich das Krankenhaus an klinischen Studien beteiligen oder selbst solche durchführen, muss eine den geltenden Regeln der klinischen Forschung entsprechende Organisation aufgebaut werden. Eine eigene Forschungsabteilung sollte damit betraut werden. Sie richtet ein eigenes Qualität-System der „Guten Klinischen Praxis (GCP)“ ein.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.12.2009 23:09 von Dr. Ulrich Paschen
 

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