5.2 Analyse und Validierung

Die Leistungen des Krankenhauses, insbesondere die ärztlichen und pflegerischen (medizinischen) Kernleistungen, sollen den beruflichen Regeln (der Ärzte, Pflegenden und anderen Berufsgruppen) entsprechen und den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen. Für die einzelnen Leistungen soll belegt werden, dass sie geeignet sind, die in sie gesetzten Erwartungen auch zu erfüllen (Validierung der Leistungen hinsichtlich der wesentlichen Qualitätsmerkmale) und dass die Leistungen von dem Krankenhaus zuverlässig in der geplanten Weise erbracht werden (Verifizierung). Kombinationen von therapeutischen Verfahren müssen gesondert geprüft werden.

Die Evaluation ist unter Anwendung wissenschaftlich-technischer Regeln und der Prüftheorie auszuführen. Immer ist nachzuweisen, ob und wie weit die festgelegten und die vorausgesetzten Qualitätsforderungen erfüllt werden. Die Evaluation soll den Grad der Erfüllung und der Aussagezuverlässigkeit mit statistischen Angaben beschreiben. Als Beleg für die Aussagen zu den Leistungen können eigene Untersuchungen, Expertenmeinungen, Literaturdokumentationen oder Leitlinien von autorisierten Institutionen (Standards) dienen. An dem Evaluationsverfahren werden immer mehrere Berufsgruppen beteiligt sein. Anzuwenden sind die Werkzeuge der Prozessplanung und -prüfung. Festzulegen ist, dass die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit bei neuen Behandlungsverfahren qualifiziertem Personal zugeordnet wird, das mit angemessenen Mitteln ausgerüstet ist.

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 21.07.2009 23:23 von Dr. Ulrich Paschen
 

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