Inhaltsverzeichnis
5.3.05 Informationsbrief zu Unerwünschten Ereignissen
Ziel und Zweck
Auf verschiedenen Wegen werden Unerwünschte Ereignisse in anderen, vergleichbaren Einrichtungen bekannt, meist in Presseberichten oder nationalen Fehlerregistern (CIRS o.Ä.). Es gibt keine Veranlassung für die Annahme, die eigene Einrichtung sei von solchen Risiken ausgenommen. Die Qualitätssicherung sammelt entsprechende Berichte, legt für jeden Bericht eine „Ereigniskarte“ an, bewertet die Bedeutung für die eigene Einrichtung und informiert die Bereiche über die Ereignisse.
Diskussion