5.3.05 Informationsbrief zu Unerwünschten Ereignissen

Ziel und Zweck

Auf verschiedenen Wegen werden Unerwünschte Ereignisse in anderen, vergleichbaren Einrichtungen bekannt, meist in Presseberichten oder nationalen Fehlerregistern (CIRS o.Ä.). Es gibt keine Veranlassung für die Annahme, die eigene Einrichtung sei von solchen Risiken ausgenommen. Die Qualitätssicherung sammelt entsprechende Berichte, legt für jeden Bericht eine „Ereigniskarte“ an, bewertet die Bedeutung für die eigene Einrichtung und informiert die Bereiche über die Ereignisse.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 06.01.2010 22:48 von Dr. Ulrich Paschen
 

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