Inhaltsverzeichnis
5.3.08 Abwicklung von Medizinschadenfällen
Zweck und Ziel
Bearbeitung von Schadensfällen Schutz des Krankenhauses und seiner Mitarbeiter vor Image-Schädigung Abwehr ungerechtfertiger Ansprüche
Anwendungsbereich
Alle Schadenfälle mit Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, ausgenommen Fälle ambulanter Privatbehandlung
Diskussion