5.4.07 Projekte durchführen

Ziel und Zweck

Eine Verfahrensanweisung soll festlegen, wie Verbesserungsprojekte durchgeführt werden. Darin soll der Ablauf über die Auswahl der Themen, die Einrichtung von Arbeitsgruppen, die Vorgehensweisen, die Berichtsform bis zu den Entscheidungswegen für die Projektarbeitsergebnisse geregelt werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.12.2009 23:30 von Dr. Ulrich Paschen
 

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