5.4.10 Vorschlagswesen

Ziel und Zweck

Das Vorschlagswesen muss überdacht werden, um auch Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und die Arbeit in Qualitätszirkeln mit einzubeziehen. Die Mitbestimmungsrechte der verfaßten Arbeitnehmerschaft müssen berücksichtigt werden. Betriebsvereinbarungen können geschlossen werden. Geklärt werden muss, wieweit Verbesserungsvorschläge Teil der arbeitsvertraglichen Aufgaben der Mitarbeiter sind! Urheber- und geschmacksmusterrechtsfähige Entwicklungen müssen benannt, das Arbeitnehmererfindungsgesetz muss beachtet werden. Die Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen muss im Ablauf festgelegt sein. Wie gelangt eine gute Idee zur Kenntnis der Leitung, eventuell unter Umgehung der Gegner, die jede gute Idee hat? Wie werden Verbesserungsvorschläge erfasst, berichtet und bewertet?

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

  • Bookmark auf
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf del.icio.us
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Digg
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Furl
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Ask
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf blogmarks
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Google
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Netscape
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf StumbleUpon
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Technorati
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Live Bookmarks
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Yahoo! Myweb
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Favorites
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Facebook
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Twitter
  • Bookmark "5.4.10 Vorschlagswesen" auf Mister Wong

Diskussion

Geben Sie Ihren Kommentar ein
 
Diese Seite wurde Zuletzt geändert am: 29.12.2009 23:33 von Dr. Ulrich Paschen
 

Copyright © 2009 by Institut für Qualität-Systeme in Medizin und Wissenschaft GmbH